Transparente Abrechnung

Gut informiert vor dem Termin.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte. Vor Ort besprechen wir die Untersuchung und die zu erwartenden Leistungen transparent mit Ihnen.

Anfahrt & Einsatzgebiet

Als mobile Praxis komme ich zu Ihnen und Ihrem Pferd. Die Anfahrtskosten richten sich nach §10 der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und nach der Entfernung Ihres Stalles.

So setzt sich die Rechnung zusammen

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Diese gibt einen Gebührenrahmen vom 1,0- bis 3,0-fachen Satz vor. Berücksichtigt werden die tierärztliche Leistung, der Einsatz technischer Geräte, verbrauchtes Material, Medikamente, die Hausbesuchsgebühr und die Anfahrt. Bei planbaren Untersuchungen erläutere ich Ihnen den Rahmen gern vorab.

Kosten im Notdienst

Bei Behandlungen außerhalb der regulären Sprechzeiten verpflichtet die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zur Erhebung einer einmaligen Notdienstgebühr von 50€ zzgl. MwSt. sowie zur Abrechnung der Leistungen mit dem mindestens 2-fachen Gebührensatz.Diese gesetzliche Regelung deckt den erheblichen organisatorischen und personellen Mehraufwand der Rufbereitschaft ab. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass eine verlässliche und qualifizierte Notfallversorgung für Ihr Pferd auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen aufrechterhalten werden kann.